Gewaltschutz
Was kann ich tun, wenn mein Partner mich bedroht oder mir Gewalt antut?
Hier ist es oftmals erforderlich schnell und konsequent die richtigen Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen.
- Das Gewaltschutzgesetz sieht z.B. die Möglichkeit
der Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung eines Ehegatten vor. - Näherungs- und Kontaktverbote können gerichtlich erwirkt werden.
- Wenn schnell gehandelt werden muss, können Eilmaßnahmen
(einstweilige Anordnungen) gerichtlich erwirkt werden. - Gegebenenfalls sind strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.