Sie melden sich bei mir. Ich ...
- vereinbare mit Ihnen schnellstmöglich einen Besprechungstermin
- melde mich bei Ihnen bis spätestens am nächsten Tag (Rückruf, E-Mail)
Wie erfolgt dann die weitere Mandatsbetreuung? Ich ..
- bespreche mit Ihnen in einem persönlichen Gesprächstermin (ggfls. auch telefonisch) alles
Wesentliche und sorge dafür, dass die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden
- halte Sie durch telefonische oder schriftliche Information über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden
- treffe mich vor wichtigen Terminen kurzfristig mit Ihnen, um noch einmal alles Wichtige mit Ihnen durchzugehen
Welche Kosten kommen auf Sie zu? Ich ...
- kläre Sie schon beim Erstgespräch über die entstehenden Kosten auf
- behalte Ihre wirtschaftliche und finanzielle Situation stets im Auge
- kläre Sie über die außergerichtliche Beratung und Vertretung auf der Basis des sog. Beratungshilfescheins und in Gerichtsprozessen über die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe auf
- vereinbare fallabhängig und bei Bedarf mit Ihnen Pauschalhonorar- oder Stundensatzvereinbarungen
Wie lange dauern die Besprechungen und die Mandatsbearbeitung? Dies ist unterschiedlich, aber ...
- ich nehme mir für Sie die Zeit, die dafür notwendig ist
Oftmals müssen für die Fallbearbeitung wichtige Informationen gesammelt, der Sachverhalt ermittelt und die persönliche Situation der Betroffenen eingehend besprochen werden. Ein erster Besprechungstermin aber auch eine bloße Erstberatung können daher in der Regel nicht unter einer Stunde abgewickelt werden.
- Ich versuche die schnellstmögliche Erledigung zu erreichen und
nehme dabei Rücksicht auf Ihre persönlichen Belange
- Ich bespreche die notwendige Vorgehensweise vorab ausführlich mit Ihnen