Skip to main content
TERMIN   0 72 52 / 96 64 84
Anwaltliche Beratung bei Eheverträgen und Vereinbarungen

Ehevertrag

Bereits vor Eingehung einer Ehe können bestimmte "Ehesachen" vorab zwischen den Partnern geregelt werden.

Anwaltliche Beratung

Auch können diese Vereinbarungen erst später, im Laufe der bestehenden Ehe, geregelt werden.

Oftmals ist es wichtig und sinnvoll, Regelungen bei einer Trennung in einer sogenannten
"Trennungs- und Ehescheidungsvereinbarung" zu treffen.

In der Regel erfordert dies eine notarielle Beurkundung. Allerdings ist es wichtig,
sich von einem Rechtsanwalt im Vorfeld beraten zu lassen, da von Seiten des
Notars / der Notarin in der Regel keine ausführliche Beratung erfolgt.