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Anwaltliche Beratung bei Streitfragen im Familienrecht

Ehewohnung und Haushaltssachen

Wer darf in der gemeinsamen
Wohnung / Haus bleiben?

Wie werden die Einrichtungsgegenstände, der Hausrat, die Möbel, das Auto etc. aufgeteilt?

Streitfragen
Haus Wohnung
Einrichtung Auto

In der Regel haben Eheleute gemeinsam eine Wohnung / ein Haus gemietet oder bewohnen eine Wohnung / ein Haus, das ihnen gemeinsam oder einem alleine gehört. Grundsätzlich muss bei einer Trennung einer der Ehegatten die gemeinsam bewohnte Wohnung / Haus verlassen. Wer dies ist, darüber kann durchaus gestritten werden.

Ebenso ist oftmals die Streitfrage, wie die Einrichtungsgegenstände, das gemeinsam genutzte Auto,
die Haushaltseinrichtung etc. aufgeteilt werden müssen.

Dies sind Fragen, die, sofern keine außergerichtliche Einigung zwischen den Beteiligten gefunden wird,
in einem gerichtlichen Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen geklärt werden.

  • Alleineigentum ist nur ein Kriterium unter vielen für die Zuordnung
    der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände.
  • Sowohl bei der sog. Ehewohnung als auch bei den Haushaltssachen, können die Gegenstände, insbesondere wenn Kinder vorhanden sind, einem der Beteiligten zugewiesen werden, egal wer tatsächlich Eigentümer der Sache ist.
  • Möglicherweise kann aber der Eigentümer vom anderen eine Ausgleichzahlung erhalten.

  KANZLEI

Rechtsanwalt Angelo Li Puma
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Mediator
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