In der Regel haben Eheleute gemeinsam eine Wohnung / ein Haus gemietet oder bewohnen eine Wohnung / ein Haus, das ihnen gemeinsam oder einem alleine gehört. Grundsätzlich muss bei einer Trennung einer der Ehegatten die gemeinsam bewohnte Wohnung / Haus verlassen. Wer dies ist, darüber kann durchaus gestritten werden.
Ebenso ist oftmals die Streitfrage, wie die Einrichtungsgegenstände, das gemeinsam genutzte Auto,
die Haushaltseinrichtung etc. aufgeteilt werden müssen.
Dies sind Fragen, die, sofern keine außergerichtliche Einigung zwischen den Beteiligten gefunden wird,
in einem gerichtlichen Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen geklärt werden.
KANZLEI
Rechtsanwalt Angelo Li Puma
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
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