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Anwaltliche Beratung im Familienrecht Gewaltschutz

Gewaltschutz

Was kann ich tun, wenn mein Partner mich bedroht oder mir Gewalt antut?

Hier ist es oftmals erforderlich schnell und konsequent die richtigen Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen.

Anwaltliche Beratung

  • Das Gewaltschutzgesetz sieht z.B. die Möglichkeit der Zuweisung
    der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung eines Ehegatten vor.
  • Näherungs- und Kontaktverbote können gerichtlich erwirkt werden.
  • Wenn schnell gehandelt werden muss, können Eilmaßnahmen
    (einstweilige Anordnungen) gerichtlich erwirkt werden.
  • Gegebenenfalls sind strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.