Was ist eigentlich der Unterschied zwischen der "nichtehelichen Lebensgemeinschaft" und der "eingetragenen Lebenspartnerschaft"?
Ein Zusammenleben von Partnern (auch gleichgeschlechtlicher), ohne Heiratsurkunde, kann dennoch vielfältige rechtliche Regelungen erfordern, sei es dass man ein gemeinsames Haus baut, eine gemeinsame Wohnung mietetet, gemeinsame Anschaffungen macht oder gemeinsame Kinder hat.
Hier gilt es sich unter Umständen die unterschiedlichsten rechtlichen Regelungen zu kennen.
Besonders gesetzlich geregelt hingegen ist die Eingetragene Lebenspartnerschaft. Dieses Gesetz gilt nur
für gleichgeschlechtliche Partner, die vor einem Standesbeamten die einvernehmliche Erklärung mit der Bereitschaft, eine Lebenspartnerschaft eingehen zu wollen, abgegeben haben.
Im Lebenspartnerschaftsgesetz gleichgeschlechtlicher Partner sind deren rechtliche Beziehungen
zueinander für die Dauer des Bestehens der Partnerschaft über unterhaltrechtliche, namensrechtliche und vermögensrechtliche Fragen bis hin zur Regelung sorgerechtlicher Befugnisse geregelt. Darüber hinaus wird dem überlebenden Lebenspartner ein gesetzliches Erbrecht eingeräumt und es werden Regelungen für die Trennung der Partner sowie die Aufhebung der Gemeinschaft darin verankert.
Im Wesentlichen ist daher die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt.
KANZLEI
Rechtsanwalt Angelo Li Puma
Fachanwalt für Familienrecht
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