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Anwaltliche Beratung im Sorgerecht und Umgangsrecht

Sorge- und Umgangsrecht

Was muss man bezüglich der gemeinsamen Kinder bei einer Trennung bzw. nach einer Ehescheidung beachten?

Neben den Fragen des Kindesunterhalts, den derjenige aufzubringen hat, bei dem die Kinder nach der Trennung / Ehescheidung nicht leben, sind oftmals Fragen des Sorgerechts und / oder des Umgangsrechts zu klären.

Wie oft darf ich meine Kinder sehen?

Wer muss für die Kosten der Besuchsfahrten aufkommen?

Müssen die Kinder ihren Vater / ihre Mutter besuchen?

All dies sind Fragen die im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht stehen.

Grundsätzlich hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Umgangsrecht.

Ein Umgangsrecht können auch die übrigen Familienmitglieder (Großeltern, Geschwister) haben.

Was versteht man unter dem Sorgerecht?

Muss ich über die persönlichen Belange meiner Kinder (Schule, Freizeit, Freunde)
informiert werden, auch wenn meine Kinder nicht bei mir leben?

Wer entscheidet eigentlich, auf welche Schule meine Kinder gehen und wo sie wohnen?

Dies sind Fragen, die im Zusammenhang mit dem Sorgerecht oder Teilbereichen des Sorgerechts (Aufenthaltsbestimmungsrecht) zu klären sind:

  • Grundlegende Sorgerechtsentscheidungen müssen die Sorgerechtsinhaber
    gemeinsam fällen (Schulart, Operation, Ausbildung)
  • Die Entscheidungen des täglichen Lebens trifft der Elternteil allein, bei dem die Kinder leben.
  • Neben der Beteiligung der zuständigen Jugendämter ist in Streitfällen, die Klärung des Sorgerechts
    und des Umgangsrechts durch das Familiengericht möglich

Auch für den Fall, dass nichteheliche Kinder geboren werden, sind möglicherweise die Fragen
des Umgangs- und des Sorgerechts zwischen den Eltern der Kinder zu klären.