Neben den Fragen des Kindesunterhalts, den derjenige aufzubringen hat, bei dem die Kinder nach der Trennung / Ehescheidung nicht leben, sind oftmals Fragen des Sorgerechts und / oder des Umgangsrechts zu klären.
All dies sind Fragen die im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht stehen.
Grundsätzlich hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Umgangsrecht.
Ein Umgangsrecht können auch die übrigen Familienmitglieder (Großeltern, Geschwister) haben.
Was versteht man unter dem Sorgerecht?
Muss ich über die persönlichen Belange meiner Kinder (Schule, Freizeit, Freunde)
informiert werden, auch wenn meine Kinder nicht bei mir leben?
Wer entscheidet eigentlich, auf welche Schule meine Kinder gehen und wo sie wohnen?
Dies sind Fragen, die im Zusammenhang mit dem Sorgerecht oder Teilbereichen des Sorgerechts (Aufenthaltsbestimmungsrecht) zu klären sind:
Auch für den Fall, dass nichteheliche Kinder geboren werden, sind möglicherweise die Fragen
des Umgangs- und des Sorgerechts zwischen den Eltern der Kinder zu klären.
KANZLEI
Rechtsanwalt Angelo Li Puma
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
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