Dies alles sind Themen, die sich ebenfalls im Zusammenhang
mit der Trennung / Ehescheidung ergeben.
Diese und weitere Themen können sich mit der Trennung / Ehescheidung ergeben. Daher sind viele steuerrechtliche Belange auch bei der Bearbeitung eines familienrechtlichen Mandats zu berücksichtigen.
Insbesondere wenn einer oder beide Ehegatten Einkünfte aus anderen Einkommensarten als aus nichtselbständiger Arbeit hat, dann sind steuerrechtliche Fragen unabdingbar mit der Unterhaltsermittlung
zu klären. Oftmals sind Steuerunterlagen zu sichten, auszuwerten und umfangreiche Berechnungen und Überlegungen anzustellen.
Bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen ist nicht immer das, was steuerlich als Ausgabe anerkannt wird, auch unterhaltsrechtlich anzuerkennen.
KANZLEI
Rechtsanwalt Angelo Li Puma
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Mediator
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