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Anwaltliche Beratung bei Trennung und Scheidung

Trennung / Scheidung

Neben den persönlichen und emotionalen Gründen, die jemanden dazu veranlassen, sich von seinem Partner zu trennen und die bestehende Ehe aufzulösen, gibt es einige rechtliche Themengebiete, die Sie beachten sollten.

Viele Gründe können dafür ausschlaggebend sein, dass nicht "der Tod die Ehe scheidet", sondern dies auf einer individuellen Entscheidung der betroffenen Ehepartner beruht.

Was passiert eigentlich wenn ich mich von meinem Ehepartner trenne bzw. scheiden lasse?

Trennung

Die Trennung und später auch eine Ehescheidung führen dazu, dass die Partner in der Regel von diesem Zeitpunkt an, nicht mehr gemeinsam wirtschaften und bestehende Verpflichtungen gemeinsam tragen,
sondern dass jeder der Partner ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich für sich selbst verantwortlich ist.

Oftmals ist eine Trennung auch mit höheren Kosten für die Partner verbunden, da z.B. eine zweite Wohnung angemietet werden muss oder Neuanschaffungen, wie Hausrat und Einrichtungsgegenstände, getätigt werden müssen.

  • Unter Umständen entsteht für einen der Partner die Verpflichtung auf Zahlung von Ehegattenunterhalt.
  • Möglicherweise ist auch einer der Partner verpflichtet, sein die früheren Gewohnheiten aufzugeben und statt wie vorher als nicht zu arbeiten, sich eine Arbeitsstelle suchen muss oder seine bisherige Arbeit aufzustocken.
  • Sind Kinder vorhanden, entstehen möglicherweise Ansprüche auf Kindesunterhalt.
    Unter Umständen sind das Umgangsrecht und das Sorgerecht zu klären.

Vermögensausgleich

Ebenso ist in der Regel mit der Ehescheidung ein Ausgleich des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens verbunden. Oder es gibt ein gemeinsam angeschafftes Familienheim, das auseinandergesetzt werden muss.

  • Insoweit entstehen Zugewinnausgleichsansprüche
    bzw. bedarf der Vermögensauseinandersetzung.
  • Mit der Scheidung werden innerhalb die in der Ehe erwirtschafteten Rentenanwartschaften gegenseitig ausgeglichen (sog. Versorgungsausgleich). Die Höhe des Ausgleichsanspruchs bei der Rente ist abhängig von der Laufzeit der Ehe.
  • Mit der Trennung bzw. der Ehescheidung sind steuerliche Entscheidungen zu berücksichtigen (Zusammenveranlagung im Jahr der Trennung, Ausgleichsansprüche bei Steuererstattungen, steuerliche Geltendmachung von Unterhaltszahlungen etc.).
  • In der Regel endet mit der Scheidung die bestehende Familienversicherung bei der Krankenkasse und es entsteht eine eigene Krankenversicherungs-pflicht nach der Scheidung
  • Mit der Ehescheidung entfällt der Anspruch auf Witwen- / Witwerrente.
  • Bereits mit der Trennung und selbstverständlich mit der Ehescheidung sind erbrechtliche Entscheidungen (Testamente müssen erstellt, Eheverträge geändert etc.) zu treffen.
Anwalt mit Schwerpunkt Familienrecht

Wann scheiden lassen?

Voraussetzungen für eine Ehescheidung.

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Die individuellen Gründe, weshalb Eheleute sich dazu entschließen, sich zu trennen und künftig getrennte Wege zu gehen, spielen nur in Ausnahmefällen eine Rolle. Es sei denn ganz gravierende Gründe, wie Misshandlungen oder ähnlichem lassen eine Härtefallscheidung zu.

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Ehescheidung sind:

  • dass die Ehepartner zum Zeitpunkt der Scheidung mindestens 1 Jahr getrennt leben, wobei die Trennung auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung erfolgen kann, wenn bestimmte weitere Voraussetzungen vorliegen.
  • dass beide Ehepartner der Ansicht sind, dass die eheliche Lebensgemeinschaft
    gescheitert ist und beide Ehepartner auch geschieden werden wollen.
  • dass die sogenannten Scheidungsfolgesachen, wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht u.a. geregelt sind oder keiner Regelung bedürfen.
  • Gibt es jedoch noch Auseinandersetzungen über Fragen des Unterhalts, der Sorge, des Umgangs, des Zugewinns und anderer sog. Scheidungsfolgesachen, dann hat dies Einfluss auf die Dauer des Ehescheidungsverfahrens und führt dazu, dass eine sog. streitige Ehescheidung vorliegt.