Oftmals führt eine Trennung bzw. die Ehescheidung dazu, dass die finanziellen Möglichkeiten der Ehepartner nach der Trennung stark eingeschränkt werden.
Da ab dem Zeitpunkt der Trennung in der Regel jeder der Ehepartner für sich selbst sorgen muss, ist es wichtig sich rechtzeitig und sorgfältig darüber zu informieren, welche Rechte und Pflichten Sie in Bezug auf den Unterhalt (Ehegattenunterhalt und / oder Kindesunterhalt) haben.
Dies erfordert:
Daneben hat auch die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater. Zudem besteht selbstverständlich ein Kindesunterhaltsanspruch für das nichtehelich geborene Kind gegen seinen Vater.
KANZLEI
Rechtsanwalt Angelo Li Puma
Fachanwalt für Familienrecht
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