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Anwaltliche Beratung bei Unterhaltsfragen

Unterhalt

Wer hat wem Unterhalt zu zahlen?
Wie hoch ist mein Unterhaltsanspruch?

Oftmals führt eine Trennung bzw. die Ehescheidung dazu, dass die finanziellen Möglichkeiten der Ehepartner nach der Trennung stark eingeschränkt werden.

Welche Rechte und Pflichten Sie in Bezug auf den Unterhalt haben.

Da ab dem Zeitpunkt der Trennung in der Regel jeder der Ehepartner für sich selbst sorgen muss, ist es wichtig sich rechtzeitig und sorgfältig darüber zu informieren, welche Rechte und Pflichten Sie in Bezug auf den Unterhalt (Ehegattenunterhalt und / oder Kindesunterhalt) haben.

Dies erfordert:

  • die Klärung von Unterhaltsansprüchen für Sie und Ihre Kinder.
  • oftmals vorab die Einholung und Auswertung von Auskünften
    (Einkommensunterlagen etc.) des anderen Ehepartners.
  • Information, ob für Sie eine Pflicht besteht, wieder oder mehr zu arbeiten,
    wer für die Kosten der Kinderbetreuung aufkommt etc.
  • die Beratung über die Möglichkeit, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen, wenn sich zeigt dass der Unterhaltsverpflichtete keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt (Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss).

Daneben hat auch die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater. Zudem besteht selbstverständlich ein Kindesunterhaltsanspruch für das nichtehelich geborene Kind gegen seinen Vater.