Unter den sogenannten Versorgungsausgleich versteht man den Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
Diese sind in der Regel zunächst festzustellen, d.h. es werden die entsprechenden Auskünfte von den Rentenversicherungsträgern eingeholt und danach erfolgt der jeweilige Ausgleich.
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Rechtsanwalt Angelo Li Puma
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