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Beratung durch Fachanwalt für Familienrecht

Zugewinnausgleich Vermögensauseinandersetzung

Wie wird unser gemeinsames Vermögen nach der Trennung / Ehescheidung aufgeteilt?

Der gesetzliche Güterstand einer Ehe ist die sog. Zugewinngemeinschaft. Daneben können die Ehegatten auch die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft vereinbaren.

Was passiert eigentlich mit meiner / unserer gemeinsamen Firma? Was geschieht mit dem Geld, das ich in die Ehe eingebracht habe? Kann ich von meinem Partner einen Zugewinn verlangen?

Der sogenannte Zugewinnausgleich, betrifft nur die Aufteilung des Vermögens, das die Ehegatten während der Ehe hinzuerworben haben. Der jeweilige Zugewinn der Eheleute ist zu ermitteln und gegenseitig (hälftig) auszugleichen.

  • Dies erfolgt grundsätzlich durch Ermittlung und Gegenüberstellung von Anfangs-
    und Endvermögen beider Eheleute am Anfang und am Ende der Ehe
  • Weiß man nicht, was der andere Ehegatte an Vermögen hat,
    kann man seinen Auskunftsanspruch geltend machen.
  • Droht die Gefahr, dass ein Ehepartner nach der Trennung das noch vorhandene Vermögen
    verschleudert oder verschenkt, gibt es Möglichkeiten, dies zu verhindern.

Darüber hinaus sind möglicherweise schon bei der Eingehung einer Ehe oder auch während einer bestehenden Ehe "die richtigen Weichen zu stellen", damit durch die Auswahl des richtigen Güterstandes, der Fortbestand eines Unternehmens auch nach der Ehescheidung gesichert bleibt.

Daher ist weiter folgendes zu berücksichtigen:

  • Auswahl des richtigen Gütestandes (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung).
  • Eheverträge mit der Vereinbarung eines "modifizierten Zugewinnausgleich" u.a.