Der gesetzliche Güterstand einer Ehe ist die sog. Zugewinngemeinschaft. Daneben können die Ehegatten auch die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft vereinbaren.
Der sogenannte Zugewinnausgleich, betrifft nur die Aufteilung des Vermögens, das die Ehegatten während der Ehe hinzuerworben haben. Der jeweilige Zugewinn der Eheleute ist zu ermitteln und gegenseitig (hälftig) auszugleichen.
Darüber hinaus sind möglicherweise schon bei der Eingehung einer Ehe oder auch während einer bestehenden Ehe "die richtigen Weichen zu stellen", damit durch die Auswahl des richtigen Güterstandes, der Fortbestand eines Unternehmens auch nach der Ehescheidung gesichert bleibt.
Daher ist weiter folgendes zu berücksichtigen:
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Rechtsanwalt Angelo Li Puma
Fachanwalt für Familienrecht
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